Kircheneintritt

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder dazu gehören?
Sie haben erst als Erwachsener Kontakt zur Kirche gefunden und sind noch nicht getauft?
Sie gehören einer anderen Konfession an und wollen Mitglied der evangelischen Kirche werden?

Auf diese und andere Fragen finden Sie hier die wichtigsten Antworten:

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder dazu gehören?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit dem Pfarrer/der Pfarrerin unserer Gemeinde, bei dem eine gemeinsame Anmeldung ausgefüllt und über den Wiedereintritt gesprochen wird. Bei einem Wiedereintritt bringen Sie bitte die Taufbescheinigung (mit Ort und Datum der Taufe) und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt (ebenfalls Ort und Zeitpunkt) mit. Der Eintritt erfolgt dann durch die Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst und kann auf Wunsch auch öffentlich verkündet werden.

Sie haben erst als Erwachsener Kontakt zur Kirche gefunden und sind noch nicht getauft?
Auch dann sollten Sie einen Gesprächstermin mit dem Pfarrer vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch können Sie sich über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen und alles, was sie wissen möchten, austauschen. Ihr Eintritt geschieht durch die Taufe. Auch sie wird durch ein Gespräch (oder mehrere) mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin vorbereitet.

Sie gehören einer anderen Konfession/Kirche an und wollen Mitglied der evangelischen Kirche werden?
Auch das ist natürlich möglich. Dazu müssen Sie freilich zuerst aus der anderen Kirche austreten. Da der Staat die Religionsfreiheit garantiert, erfolgt der Austritt beim Standesamt. Erst anschließend ist der Eintritt in die evangelische Kirche möglich. Dazu verfahren Sie wie oben beim Wiedereintritt beschrieben.

Was kostet der Eintritt in die Kirche?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie ein Einkommen haben – steuerpflichtig. Mehr dazu erfahren Sie unter www.kircheundgeld.de