Trauerfall

Bestattung
Die evangelische Trauerfeier hat zwei Elemente: den Gottesdienst in der Kirche oder Trauerhalle und die Handlung am Grab.

Gottesdienst
Die christlichen Trauerfeiern stehen im Zeichen der Hoffnung auf Gott, nach christlichem Verständnis dem Ursprung und Ziel allen Lebens. Der Gottesdienst ist geprägt von der Unausweichlichkeit des Todes und der Gewissheit seiner Überwindung. Das Leben des bzw. der Verstorbenen kommt in angemessener Weise in Verbindung mit einem Bibelwort zur Sprache. Die Ansprache wird in der Regel in der Kirche/Kapelle oder in der Aussegnungshalle entweder in der Halle oder am Grab gehalten. Mit Worten, Liedern und Instrumentalmusik wird ein Raum für einen würdigen liebevollen und von Hoffnung getragenen Abschied geboten.
Der Pfarrer/die Pfarrerin beschließt den Trauergottesdienst mit den Worten:
„Lasst uns nun den Leib unseres verstorbenen Bruders/unserer verstorbenen Schwester zu seiner/ihrer Letzten Ruhestätte geleiten. Der Herr segne unseren Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit. Amen“

Am Grab
Am Grab spricht der Pfarrer die sogenannte Bestattungsformel:
„Nachdem Gott der Herr über Leben und Tod unsere Schwester/Bruder in Christus (Name des/der Verstorbenen) aus diesem Leben abgerufen hat, legen wir seinen/ihren Leib in Gottes Acker.”

Dann folgen die Worte:
“Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub.” (dreimaliger Erdwurf)
“Wir befehlen (Name) in Gottes Hand. Jesus Christus wird sie/ihn auferwecken. Er sei ihr/ihm gnädig im Gericht und lasse sie/ihn die ewige Herrlichkeit schauen. Friede sei mit ihm/ihr.”

Es folgt ein Bibelwort, das die Auferstehung der Toten bezeugt und auf Gottes neue Schöpfung hinweist. Die Bestattung schließt mit dem gemeinsam gesprochenen Vaterunser und dem Zuspruch des Segens.

An wen muss ich mich in einem Sterbefall wenden?
Den Erstkontakt zum Pfarramt der Heilig-Geist-Kirche stellen die Angehörigen her, indem sie sich beim Pfarramt melden. Manchmal ist es auch so, dass der Kontakt zum Pfarramt von dem/von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen hergestellt wird. Dies benachrichtigt das Pfarramt über den Todesfall und dem vorgesehenen Bestattungstermin. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin setzt sich dann mit den Angehörigen in Verbindung.
Im Trauergespräch werden die Gestaltung und der Ablauf der Trauerfeier besprochen. Hier ist auch Raum für persönliche Daten und Erinnerungen, die in die Traueransprache einfließen sollen.

Aussegnung am Sterbeort
Gerne begleiten die Pfarrer der Heilig-Geist-Kirche Sterbende und deren Angehörige. Ist der Tod Zuhause, im Altenheim oder Krankenhaus eingetreten, gibt es ein Abschiedsritual, die sog. Aussegnung. Der bzw. die Verstorbene wird persönlich noch einmal gesegnet. Er bekommt den Abschiedssegen, den Valetsegen. Kerzenlicht, Bibelworte und Gebet begleiten die Angehörigen in der kleinen Aussegnungsfeier. Die engste Familie und eventuell auch Freunde nehmen Abschied am Sterbebett oder am offenen / geschlossenen Sarg vor dem Hinaustragen.

Die Zeit danach
Am Sonntag nach dem Beerdigungstag wird in den Gottesdiensten der Heilig-Geist-Kirche der/die Verstorbene genannt und es wird für ihn/sie gebetet.
Am Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag genannt, wird in einem besonderen Gottesdienst der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Für jeden Verstorbenen wird eine Kerze angezündet. Dazu sind die Angehörigen herzlich eingeladen.

Gebühren
Bei Beerdigungen fällt eine Gebühr für die Amtshandlung von 30,- Euro an. Sollte ein Organist benötigt werden, so bekommt dieser ebenfalls den Betrag von 30,- Euro für seinen Dienst. In der Regel bekommen Sie für die Gebühren eine Rechnung vom Pfarramt.