Neues aus dem Kirchenvorstand

Gebühren für Amtshandlungen

Unter den Amtshandlungen versteht man in der Kirche Taufe, Trauungen und Beerdigungen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den „Kasualien“ (vom lateinischen Wort kasus = Fall). Ganz egal, ob nun ein Kind getauft, sich ein Brautpaar das Ja-Wort gibt oder ein Angehöriger beerdigt wird – es fallen bei all diesen Amtshandlungen Kosten für die Mitwirken-den sowie Gebühren an. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Oberstaufen hat in seiner Sitzung vom 19.10.2011 folgende Gebührenordnung für Amts-handlungen erstellt, die ab dem 1. Advent 2011 (= 27.11.2011) in der Kirchengemeinde Oberstaufen gelten:

 

Gebühren bei einer Taufe:

Keine Gebühr für die Amtshandlung, bei Bedarf 30,00 Euro für Organistendienst (entfällt bei Taufe im Gottesdienst)            Gebühren bei einer Trauung:

Gebühr für die Amtshandlung 60,00 Euro, bei Bedarf 30,00 Euro für Organistendienst. Hinweisen möchten wir darauf, dass bei Trauungen in einer der Kapellen rund um Oberstaufen Gebühren für die jeweilige Kapelle anfallen, die mit der zuständigen katholischen Pfarrgemeinde abzurechnen sind.

 

Gebühren bei einer Beerdigung:

Gebühr für die Amtshandlung 30,00 Euro, bei Bedarf 30,00 Euro für Organistendienst. Bei einer Trauerfeier in der Friedhofskapelle fällt zusätzlich eine Benutzungsgebühr von 20,00 Euro an, die wir an die kath. Pfarrgemeinde Oberstaufen weiterleiten.

 

Die entsprechenden Gebühren können Sie im Rahmen einer Kasualie direkt an den mitwirkenden Pfarrer geben oder sie erhalten eine Rechnung vom Büro.

 

 

Kirchenvorstandwahlen

am 21. Oktober 2012

 

Unter dem Motto „Ich glaub. Ich wähl“ findet im Oktober 2012 die nächste Kirchenvorstandswahl i unse-rer Landeskirche statt. Da diese Wahl einen relativ großen Zeitraum der Vorbereitung einnimmt, haben im Kirchenvorstand die ersten Planungen bereits begonnen. Erster Schritt ist dabei die Wahl des sog. Vertrauensausschuss aus Mitgliedern des KV und der Gemeinde, der die Vorbereitung und Durchführung der Wahl organisiert. Bis Februar sind dann vom KV verschiedene Grundsatzbeschlüsse zu ifassen (Stimmbezirke, Briefwahl etc.) und dann erfolgt schon die Kandidatensuche. Über den genauen Zeitplan und die Einzelheiten zur Wahl informieren wir sie dann ausführlich im nächsten Gemeindebrief.

Eine Bitte freilich schon an dieser Stelle: eine Kirchengemeinde lebt vom Engagement seiner Gemeindeglieder. Dazu gehört auch die Arbeit im Kirchenvorstand. Darum brauchen wir Menschen, die sich gerne in diesem Leitungsamt engagieren und bereit sind, sich für die Wahl zum Kirchenvorstand aufzustellen. Ganz nach dem leicht abgewandelten Motto der Wahl: ich glaub – und ich lass mich wählen.

Dieses Motto regt sofort zu weiteren Wortspielen an. Manche sind hilfreich, andere führen weg. Doch es erfüllt seine Funktion: Aufmerksamkeit zu erzeugen und eine Aussage zu transportieren: Die Überlegung „Ich glaub“ reift zum Entschluss „Ich wähl“. Glaube und Wahl haben etwas miteinander zu tun, nicht nur am Wahltag.

 

Amt des Kirchenpflegers

Wie viele Kirchgänger durften Herrn Popp wohl schon als Organisten genießen?
Das lässt sich sicherlich nicht zählen. Doch wer hat schon gewusst, dass Herr
Popp außerdem  schon seit vielen Jahrzehnten auch das Amt des Kirchenpflegers
ausgeübt hat? Und dies äußerst zuverlässig, gewissenhaft und mit größter Sorgfalt.
Nun hat er zum 31. Oktober darum gebeten, die anspruchsvolle Tätigkeit in jüngere
Hände zu legen. Wir sind Herrn Popp für sein unermüdliches Engagement im Dienste
unserer Gemeinde mehr als dankbar und werden dies bei seiner verdienten Verabschiedung
auch würdigend zum Ausdruck bringen. Bis zur Neubesetzung der Stelle hat sich
dankenswerterweise Frau Baumgartner bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen

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